Erstwähler
Wahlrecht ab 16 Jahren / 75 Jahre Demokratie in Deutschland
Wer am 9. Juni 2024 bereits 16 Jahre alt ist darf bei den Kommunalwahlen zum ersten Mal wählen.
Sie können an diesem Tag aktiv mitbestimmen, wer im Gemeinderat und Kreistag für die nächsten 5 Jahre die kommunalpolitischen Themen in/für Meckenbeuren vertritt.
VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN — HANDELN — MITMACHEN — BEWEGEN
Wählen zu dürfen ist ein Privileg einer gut funktionierenden Demokratie!
Sprüche wie: “Wählen ist Bürgerpflicht” sind vielleicht uncool und hören sich verstaubt an!
Aber mit der Gründung der Bundesrepublik 1949 wurde vor 75 Jahren der Grundstein für ein friedliches und wirtschaftlich stabiles Deutschland und Europa gelegt. Wir alle haben die Verantwortung dafür, diese Demokratie zu erhalten, weiter auszubauen und mitzugestalten.
Die aktuelle Flüchtlingssituation in Europa zeigt auf dramatische Weise das nicht überall auf der Welt die gleichen Werte geachtet werden.
Die Gemeinde ist die kleinste demokratische Einheit in Deutschland
Der Gemeinderat ist jedoch kein Parlament sondern ein Verwaltungsorgan das zusammen mit dem Bürgermeister als Gremium die Verwaltung und Führung der Gemeinde wahrnimmt. Themen wie Unterbringung der Asylbewerber, Neue Sporthalle, Seniorenbetreuung, Realschule Meckenbeuren, KIM-Center, Skaterbahn u.s.w werden hier im Ort entschieden und nicht in Berlin.
Wir gestalten unser direktes Umfeld in Meckenbeuren selbst, dazu ist jeder aufgefordert und eingeladen.
Was sollten Sie jetzt also tun?
- informieren Sie sich!
(über Bewerberinnen und Bewerber, Parteien und Gruppierungen – wer will was? – welche Themen sollten in den nächsten Jahren angegangen werden? ) - wem trauen Sie zu, richtungsweisende Themen auch entsprechend zu vertreten?
- Denken Sie darüber nach sich selbst zur Wahl zu stellen. Vertreten Sie ganz bewußt Themen Ihrer Generation. Mit 18 Jahren dürfen Sie sich selbs zur Wahl aufstellen lassen, sprechen Sie bitte mit einem unserer Gemeinderats- oder Vorstandsmitglieder.
Bei der Wahl!
- die Stimmzettel haben unterschiedliche Farben, weil am Wahltag verschiedene Wahlen stattfinden
(Regionalversammlung/ Kreistag/Gemeinderat/Ortschaftsrat) - an der Europawahl dürfen Sie erst ab vollendetem 18. Lebensjahr teilnehmen
- auf jedem Wahlzettel ist oben vermerkt, wie viele Stimmen Sie darauf insgesamt maximal vergeben dürfen
- Sie dürfen einem Bewerber/einer Beweberin bis zu drei Stimmen geben. In den Kreis hinter dem Namen
einfach die Zahl 1, 2 oder 3 eintragen und darauf achten, dass die Gesamtzahl der Stimmen nicht
überschritten wird.
Hier noch ein Link unter dem das ganze noch besser erklärt wird!
http://www.kommunalwahl-bw.de/
Also, nehmen Sie Ihr Wahlrecht in Anspruch und machen Sie mit !